Panoramasee - Raubfisch

Der Panoramasee befindet sich im Bereich des ehemaligen Torfwerks Ronach in 8911 Admont, Aigen 106. Der See entstand durch Renaturierungsmaßnahmen auf der Fläche des Torfabbaues.

Die Fläche des Sees beträgt ca. 12 Hektar, die Tiefe variiert zwischen 1 und 3 Meter.

Vorkommende Fischarten: Karpfen, Amur, Silberamur, Schleie, Rotauge, Rotfeder, Karausche, Hecht, Zander, Barsch, Stör und Koi

alternativtext



alternativtext



alternativtext



alternativtext



alternativtext



alternativtext

⦁  Die Zufahrt ist am Westufer sowie am Ostufer möglich.
⦁  Die Zufahrt ist ausschließlich für Inhaber einer gültigen Angellizenz erlaubt.
    Besucher müssen ihr Fahrzeug außerhalb der Teichanlage parken.
⦁  Kinder unter 14 Jahren dürfen die Fischerei nur unter der Aufsicht eines
    volljährigen Lizenznehmers ausüben.
⦁  Das Fischen ist nur vom Ufer mit zwei Angelruten erlaubt. (zum Köderfischfang darf
    eine dritte Angelrute nur mit Pose und 12er Hakengröße oder kleiner verwendet werden.)
⦁  Köderfische dürfen nur für das Angeln auf Raubfische gefangen werden!
⦁  Um unerwünschte Fischarten im Panoramasee zu verhindern, ist es strengstens
    verboten, lebende Köderfische aus anderen Gewässern mitzubringen.
⦁  Die Schnurstärke von monofilen Schnüren darf 0,35 mm nicht unterschreiten,
    geflochtene Schnüre sind beim Karpfenangeln verboten.
⦁  Nur monofile Schlagschnüre ab 0,50 mm sind erlaubt.
⦁  Es dürfen nur Einfachhaken (Schonhaken , Haken mit angedrücktem Widerhaken und
    "Micro Barbed" Haken) verwendet werden! Ausgenommen sind Spinnköder wie Blinker,
    Wobbler usw..  Beim Raubfischangeln sind Stahlvorfächer oder Hardmono Pflicht, der
    Durchmesser von Hardmono-Vorfächer darf 1mm nicht unterschreiten.
⦁  Beim Raubfischangeln dürfen keine Lebendköder verwendet werden, tote Köderfische sind
    erlaubt. Mit der Raubfischlizenz darf max. 1 Hecht oder Zander / Lizenz entnommen werden.
    Das Brittelmaß laut Lizenz ist einzuhalten. Fische im Setzkescher gelten als entnommen und
    müssen sofort in die Fangstatistik eingetragen werden.
⦁  Fischinnereien dürfen keinesfalls im, bzw. rund um den See entsorgt werden.
⦁  Carp Cradle, Wiegeschlinge, Klinikum sowie Kescher mit mindestens 80 cm Bügellänge
    sind Pflicht. Auch beim Spinnfischen muss eine einfache Abhakmatte mitgeführt werden!
⦁  Zum Anfüttern dürfen neben Schleuder, Wurfrohr, Futterraketen und PVA
    auch ferngesteuerte Futterboote sowie Ruderboote verwendet werden.
⦁  Sollte beim gefangenen Fisch der Angelhaken tief sitzen, bzw. der Fisch stark bluten, muss
    umgehend ein Aufsichtsfischer kontaktiert werden! Der gefangene Fisch muss in diesem Fall
    lebend gehältert werden!
⦁  Ruderboote dürfen auch zum Landen von Fischen und zum Auslegen der Köder verwendet
    werden. Das Anfüttern und Auslegen der Köder mit Futter- oder Ruderboot
   
darf max. 100m vom Angelplatz entfernt erfolgen!
⦁  Das Verlassen der ausgelegten Fischereigeräte ist verboten!
⦁  Es gilt absolutes Badeverbot (ausgenommen Fangfotos im Wasser), Fotos müssen sofort nach
    dem Fang gemacht werden. Fische dürfen keinesfalls für Fotos gehältert werden.
⦁  Störe dürfen nur aus dem Wasser genommen werden, wenn eine ausreichend große Abhakmatte
    vorhanden ist!  Fotos und das Lösen des Hakens dürfen sonst nur im Wasser erfolgen!
⦁  Das Entzünden von Lagerfeuern ist untersagt. Grillgeräte und Feuerschalen sind erlaubt.
⦁  Ruhiges Verhalten am Angelplatz wird verlangt. Lärmende oder störende Personen werden
    von der Anlage verwiesen und verlieren damit ihre Angelberechtigung. Laute Musik und Partys
    sind verboten! Bei übermäßigem Alkoholkonsum ist das Fischen einzustellen!
⦁  Zur Verrichtung der Notdurft sind die drei Toilettenhäuschen am See zu verwenden!
    (1. Bereich der Vereinshütte, 2. zwischen Platz 9 und 10, 3. Bereich Platz 21)
⦁  Der Angelplatz ist sauber und ohne Müll zu hinterlassen!  Aschenbecherpflicht!
⦁  Hunde müssen angeleint oder mit Maulkorb geführt werden!
⦁  Bei Zuwiderhandeln gegen diese Fischereiordnung sind die Kontrollorgane berechtigt, die Lizenz
    zu entziehen, sowie ein Betretungsverbot an der Teichanlage auszusprechen.
⦁  Die Raubfischlizenz ist nach dem Fischen unbedingt in einen der beiden Briefkästen
    (beim Schaukasten bzw. beim WC der Westeinfahrt) einzuwerfen, auch wenn kein
    Fang vorliegt! ( -->Statistik)