Panoramasee - Catch & Release

Der Panoramasee befindet sich im Bereich des ehemaligen Torfwerks Ronach in 8911 Admont, Aigen 106. Der See entstand durch Renaturierungsmaßnahmen auf der Fläche des Torfabbaues.

Die Fläche des Sees beträgt ca. 12 Hektar, die Tiefe variiert zwischen 1 und 3 Meter.

Vorkommende Fischarten: Karpfen, Amur, Silberamur, Schleie, Rotauge, Rotfeder, Karausche, Hecht, Zander, Barsch, Stör und Koi

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⦁  Die Zufahrt ist am Westufer sowie am Ostufer möglich.
⦁  Die Zufahrt ist ausschließlich für Inhaber einer gültigen Angellizenz erlaubt.
    Besucher müssen ihr Fahrzeug außerhalb der Teichanlage parken.
⦁  Kinder unter 14 Jahren dürfen die Fischerei nur unter der Aufsicht eines
    volljährigen Lizenznehmers ausüben.
⦁  Mit dieser Lizenz darf nur auf Friedfische geangelt werden, es gilt
               >>> Catch & Release auf alle Fischarten! <<<
⦁  Eine Lizenz inkl. Raubfischangeln ist ab 1. Juni beim Vereinsvorstand erhältlich.
⦁  Das Fischen ist nur vom Ufer mit zwei Angelruten erlaubt.
⦁  Die Schnurstärke von monofilen Schnüren darf 0,35 mm nicht unterschreiten,
    geflochtene Schnüre sind verboten.
⦁  Nur monofile Schlagschnüre ab 0,50 mm sind erlaubt.
⦁  Es dürfen nur Einfachhaken (Schonhaken , Haken mit angedrücktem Widerhaken und 
    "Micro Barbed" Haken)
verwendet werden!
⦁  Carp Cradle, Wiegeschlinge, Klinikum sowie Kescher mit mindestens
    80 cm Bügellänge sind Pflicht.
⦁  Störe dürfen nur aus dem Wasser genommen werden, wenn eine ausreichend große Abhakmatte
    vorhanden ist! Fotos und das Lösen des Hakens dürfen sonst nur im Wasser erfolgen!
⦁  Das Anfüttern mit Futterrakete, ferngesteuerten Futterboot oder Ruderboot ist erst
    ab Mai erlaubt. Im März und April dürfen nur Boilies und Pellets mit PVA,
    Boiliewurfrohr oder Futterschleuder verwendet werden!
⦁  Alle pflanzlichen Futtermittel wie Mais, Gerste, Tigernüsse usw. sind im Frühjahr ver-
    boten und dürfen erst ab Mai im gekochten Zustand zum Anfüttern verwendet werden.
⦁  Ruderboote dürfen auch zum Landen von Fischen und zum Auslegen der Köder
    verwendet werden. Das Anfüttern und Auslegen der Köder mit Futter- oder
    Ruderboot ist erst ab Mai max. 100m vom Angelplatz erlaubt!

⦁  Von den Anglern wird gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt!
⦁  Das Verlassen der ausgelegten Fischereigeräte ist verboten!
⦁  Es gilt absolutes Badeverbot (ausgenommen Fangfotos im Wasser), Fotos müssen
    sofort nach dem Fang gemacht werden. Fische dürfen deshalb nicht gehältert werden.
⦁  Das Aufstellen von Zelten ist erlaubt. Das Entzünden von Lagerfeuern ist ausnahmslos
    untersagt. Grillgeräte und Feuerschalen sind erlaubt.
 Hunde müssen angeleint oder mit Maulkorb geführt werden!
⦁  Lärmende oder störende Personen werden von der Anlage verwiesen und verlieren
    damit ihre Angelberechtigung, laute Musik und Partys sind verboten! Bei übermäßigem
    Alkoholkonsum ist das Fischen einzustellen!
⦁  Zur Verrichtung der Notdurft sind die drei Toilettenhäuschen am See zu verwenden!
    (1. Bereich der Vereinshütte, 2. zwischen Platz 9 und 10, 3. Bereich Platz 21)
⦁  Der Angelplatz ist sauber und ohne Müll zu hinterlassen!  Aschenbecherpflicht!
⦁  Der Fischereischein ist beim Fischen mit zu führen und ist nach Aufforderung den
    Kontrollorganen vorzuweisen. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Fischereiordnung sind die
    Kontrollorgane berechtigt, die Lizenz zu entziehen, sowie ein Betretungsverbot
    an der Teichanlage auszusprechen.